Thomas Könecke, santomis GmbH, Mainz

Bürokratische Hürden bei der Gründung eines Unternehmens

 2004 wurde die santomis GmbH von den Studenten Andreas Behringer und Thomas Könecke gegründet. Das junge Unternehmen erbringt individuelle Ernährungs- und Sportberatung in der betrieblichen Gesundheitsförderung. Dabei wird speziell für den jeweiligen Kunden programmierte und Kosten sparende Software eingesetzt. Die Gründungsgeschichte der santomis GmbH ist geprägt durch die Schwierigkeiten, denen die beiden ehemaligen Studenten bei der Beantragung von Wirtschaftsfördermitteln zur Existenzgründung begegneten. Die von ihnen beantragten Fördermittel waren gebunden an unflexible Regelwerke und Vorschriften, die auch im vermeintlich sinnvollen Einzelfall keine Ausnahmen vorsahen.

Da das Gründungsvorhaben fremd finanziert werden musste, haben Andreas Behringer und Thomas Könecke sich frühzeitig um öffentliche Fördermöglichkeiten bemüht. Ihre Erfahrungen zeigen, dass es gerade in der Gründungsphase für Existenzgründer nicht möglich ist, die Vorschriften der Wirtschaftsförderprogramme ohne juristische Fachberatung nachzuvollziehen.

So wurde die Förderung durch das EXIST-SEED-Programm abgelehnt, obwohl Berater dies für das Vorhaben für ideal befanden. Allerdings legten die Gründungswilligen einen fertigen Business-Plan vor. Die Richtlinien dieses Programms sehen aber nur eine Förderung der Vorphase (Ideenförderung und -entwicklung) vor.

Ablehnung erfuhren sie auch im Rahmen einer Beratung durch die Investitions- und Strukturbank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Gründe waren zum einen die zu niedrigen Geschäftsführergehälter (1.000 und 1.500 Euro). Zum anderen wurde bezweifelt, dass die kaufmännische Qualifikation der BWL- und VWL-Studenten kurz vor ihrem Diplom ausreichen würde.

Dennoch fanden sie eine finanzierende Hausbank und erhielt schließlich ein Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz zur Schaffung von Ausbildungsplätzen. Auch dabei ergaben sich weitere Verzögerungen oder Verweigerungen. So z.B. aufgrund einer nicht nachgewiesenen Ausbildungsbefähigung und nicht nachgewiesener Vorkenntnisse mit behinderten Auszubildenden.

Stand der Falldarstellung: 12/2005

Im Zusammenhang mit dem bestehenden Förderdickicht empfehlen wir die Fälle von Franz Dullinger, XperRegio und Dr. Marcus Weiss, Weiss AG in unserer Fallsammlung.

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