Michael Fleischmann, Augsburg

Juristische Auseinandersetzung mit der Stadtverwaltung um den Namen einer Domain

Der Augsburger Web-Designer Michael Fleischmann wollte mit zwei weiteren Unternehmern einen Blog über Technik, Internet und das öffentliche Leben in Augsburg schaffen. Der Unternehmer registrierte die Domain www.augsburgR.de, die seiner Meinung nach gut zu dem Augsburger Trio passte. Dann fragte Michael Fleischmann nach eigenen Angaben bei der Stadt an, ob sie dem Domainnamen zustimmt. Die juristische Abteilung der Stadtverwaltung gab den Sachverhalt an einen externen Anwalt weiter. Drei Wochen später bekam der Web-Designer von dem von der Stadt Augsburg beauftragten Rechtsanwalt eine Abmahnung zugesandt. Die Domain sollte sofort gelöscht werden, da nach § 12 BGB das Namensrecht der Stadt Augsburg verletzt sei. Nach juristischer Rücksprache kündigte Michael Fleischmann die Domain unverzüglich.

Anwalt der Stadt fordert Schadensersatz

Michael Fleischmann: „Nach weiteren drei Wochen erhielt ich einen Brief von dem von der Stadt beauftragten Rechtsanwalt, in dem dieser 1890,91 Euro Schadensersatz für seine Anwaltskosten forderte. Als Bemessungsgrundlage für die Höhe der Vergütung ging der Anwalt von einem Streitwert von 50.000 Euro aus, ein entgegenkommend niedriger Streitwert, wie er betonte. Ich war fassungslos und drückte dem Oberbürgermeister mein Unverständnis über diesen Vorgang aus.“ Außerdem habe er Domainnamen aufgezählt, die mit dem Namen Augsburg spielen und nicht im Besitz der Stadt seien (www.augsburgER.de, www.augsburgRE.de, www.augs-burg.de). Allein durch die Registrierung des Namens sei der Stadt noch kein Schaden entstanden, erklärte der Unternehmer, eine einfache Antwort aus dem Rathaus genügt.

Einlenken der Stadt nach Einschaltung der Presse

Michael Fleischmann informierte die Presse über den Vorfall, die über die „Unangemessenheit“ berichtete. Daraufhin sah die Stadt laut Unternehmer von der Erstattung der Anwaltskosten ab und erklärte in einer Pressemitteilung: „Die Juristen der Stadt haben aus fachlicher Sicht korrekt gehandelt. … Dass es sich bei Rechtsfragen, die das Internet betreffen, um teilweise schwierige, komplizierte und komplexe Sachverhalte dreht, ist unbestritten. Daher ist es nicht ungewöhnlich, den Rat von Experten einzuholen. … Bedauerlicherweise war die stadt-interne Vorgehensweise … keineswegs optimal. …“

Stand der Falldarstellung 03/2010

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