Karin Holfert, Ludewig Transporte e.K., Dresden

Auswirkungen des Sonn- und Feiertagsfahrverbots im Freistaat Sachsen

Das Dresdner Speditionsunternehmen Ludewig Transporte e.K., dessen Inhaber Herr Gerhard Holfert ist, transportiert seit über einem Jahrzehnt Pflanzen von verschiedenen Gartenbaubetrieben zu deren Kunden, zu denen z. B. die großen Supermarktketten gehören. Um die in unmittelbarer Nähe liegenden Ladestellen auch an Sonn- und Feiertagen anfahren zu können, versucht das Unternehmen, in dem auch die Tochter von Herrn Holfert mitwirkt, seit zehn Jahren erfolglos, eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 7 und § 30 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu erwirken. Die ablehnende Haltung der Behörde bringt für das Unternehmen erhebliche Wettbewerbsnachteile mit sich, weil die Konkurrenz aus anderen Bundesländern über derartige von den jeweiligen Landesbehörden ausgestellte Ausnahmegenehmigungen verfügt und inzwischen einen Großteil der Kunden bedient.

Weder der umfangreiche Schriftwechsel, noch die unzähligen Telefonate mit den Landesbehörden Sachsens brachten eine für das Unternehmen vertretbare Lösung. Die Ablehnungen werden damit begründet, dass die wirtschaftlichen Umstände allein keine Genehmigung rechtfertigten. Herrn Holfert wurde anheim gestellt, die großen Transporte mit Hilfe kleinerer LKW auszuführen. Dagegen spricht jedoch der damit verbundene erhöhte Aufwand, durch den die Transporte unrentabel werden.

Die unterschiedliche Handhabung bundeseinheitlicher Gesetze führt hier zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung von Unternehmen derselben Branche. Die mangelnde Abstimmung der Ermessensausübung zwischen den einzelnen Straßenverkehrsbehörden bedroht die Existenz des Speditionsunternehmens.

Stand der Falldarstellung: 10/2009

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